Patentierbarkeit


Eine Worttrennung gefunden

Pa · ten · tier · bar · keit

Das Wort Pa­ten­tier­bar­keit besteht aus 5 Silben.

Wieso sollte man das Wort Pa­ten­tier­bar­keit trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Pa­ten­tier­bar­keit" 4 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Patentierbarkeit bezeichnet die Möglichkeit, eine Erfindung durch ein Patent zu schützen. Dieser Begriff setzt sich aus den Wörtern „Patent“ und „-barkeit“ zusammen, wobei „-barkeit“ eine Fähigkeit oder Eignung ausdrückt. Die Patentierbarkeit ist entscheidend für den Innovationsschutz und legt fest, welche Erfindungen die Voraussetzungen erfüllen müssen, um patentiert werden zu können. Dazu gehören Neuheit, erfinderische Tätigkeit und gewerbliche Anwendbarkeit. Die Regelungen zur Patentierbarkeit variieren je nach Land und rechtlichem System.

Beispielsatz: Die Patentierbarkeit einer Erfindung hängt von ihrer Neuheit, erfinderischen Höhe und gewerblichen Anwendbarkeit ab.

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