Paßsperre


Eine Worttrennung gefunden

Paß · sper · re

Das Wort Paß­sper­re besteht aus 3 Silben.

Wieso sollte man das Wort Paß­sper­re trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Paß­sper­re" 2 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

„Paßsperre“ ist ein zusammengesetztes Substantiv, das sich aus den Wörtern „Paß“ (Dokument zur Identifikation) und „Sperre“ (Hindernis oder Verbot) zusammensetzt. Es beschreibt eine Maßnahme, die den Zugang zu oder die Nutzung eines Reisepasses einschränkt oder unmöglich macht. Dies kann aus verschiedenen Gründen geschehen, wie etwa rechtlichen Angelegenheiten, Sicherheitsbedenken oder unbezahlten Schulden. Eine Paßsperre bedeutet, dass der betroffene Person im Allgemeinen die Ausreise aus dem Land oder die Beantragung eines neuen Reisepasses verwehrt bleibt.

Beispielsatz: Die Paßsperre wurde aktiviert, um unbefugten Zugriff zu verhindern.

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