Pensionszusage


Eine Worttrennung gefunden

Pen · si · ons · zu · sa · ge

Das Wort Pen­si­ons­zu­sa­ge besteht aus 6 Silben.

Wieso sollte man das Wort Pen­si­ons­zu­sa­ge trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Pen­si­ons­zu­sa­ge" 5 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Pensionszusage ist ein zusammengesetztes Substantiv, das aus den Wörtern „Pension“ (im Sinne von Altersrente) und „Zusage“ (Verpflichtung oder Zusage) besteht. Es bezeichnet die Verpflichtung eines Arbeitgebers, einem Arbeitnehmer im Alter oder bei Invalidität eine bestimmte Altersrente zu gewähren. Diese Zusage kann Teil eines Arbeitsvertrags oder einer Betriebsvereinbarung sein und umfasst oft spezifische Bedingungen, Höhe und Auszahlung. Pensionszusagen sind ein wesentliches Element der betrieblichen Altersversorgung und dienen der finanziellen Absicherung im Ruhestand.

Beispielsatz: Die Pensionszusage des Unternehmens bietet den Mitarbeitern eine sichere Altersvorsorge.

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