Pensionszusagen


Eine Worttrennung gefunden

Pen · si · ons · zu · sa · gen

Das Wort Pen­si­ons­zu­sa­gen besteht aus 6 Silben.

Wieso sollte man das Wort Pen­si­ons­zu­sa­gen trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Pen­si­ons­zu­sa­gen" 5 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Pensionszusagen sind vertragliche Vereinbarungen zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern, die eine zusätzliche Altersversorgung regeln. Dabei werden den Arbeitnehmern bestimmte Leistungen, wie zum Beispiel eine monatliche Rente, eine einmalige Kapitalabfindung oder auch Versicherungsleistungen, für den Zeitraum nach dem Eintritt in den Ruhestand zugesagt. Diese Vereinbarungen sind üblicherweise Bestandteil der Arbeitsverträge und können unterschiedliche Formen annehmen, wie beispielsweise eine betriebliche Altersvorsorge oder eine Direktzusage. Pensionszusagen dienen der Absicherung der finanziellen Situation im Alter und können je nach Unternehmen und individuellen Vereinbarungen variieren.

Beispielsatz: Die Pensionszusagen der Firma bieten den Mitarbeitern eine sichere Altersvorsorge.

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