Persönlichkeitsschutz


Eine Worttrennung gefunden

Per · sön · lich · keits · schutz

Das Wort Per­sön­lich­keits­schutz besteht aus 5 Silben.

Wieso sollte man das Wort Per­sön­lich­keits­schutz trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Per­sön­lich­keits­schutz" 4 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Persönlichkeitsschutz bezeichnet den rechtlichen und sozialen Schutz der individuellen Persönlichkeitsrechte eines Menschen. Er umfasst Maßnahmen, die darauf abzielen, die Privatsphäre, Ehre und Würde einer Person zu wahren. Zu den spezifischen Aspekten des Persönlichkeitsschutzes gehören das Recht am eigenen Bild, das Datenschutzrecht und der Schutz vor Persönlichkeitsverletzungen durch Medien oder Dritte. Diese Rechte sollen sicherstellen, dass jeder Mensch über seine persönlichen Daten und Informationen selbst bestimmen kann und vor unrechtmäßiger Verwendung oder Veröffentlichung geschützt ist. Die Form des Wortes ist ein zusammengesetztes Substantiv aus "Persönlichkeit" und "Schutz".

Beispielsatz: Der Persönlichkeitsschutz spielt eine entscheidende Rolle im Datenschutz, um die Privatsphäre jeder Person zu wahren.

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