Personalamt


Eine Worttrennung gefunden

Per · so · nal · amt

Das Wort Per­so­nal­amt besteht aus 4 Silben.

Wieso sollte man das Wort Per­so­nal­amt trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Per­so­nal­amt" 3 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Das Wort „Personalamt“ bezeichnet eine Behörde oder Abteilung innerhalb einer Organisation, die für die Verwaltung von Personalangelegenheiten zuständig ist. Dazu gehören Aspekte wie die Rekrutierung, Einstellung, Betreuung und Weiterbildung von Mitarbeitenden sowie die Verwaltung von Arbeitsverträgen und Gehaltsabrechnungen. Das Personalamt spielt eine zentrale Rolle in der Personalpolitik und sorgt für die Einhaltung von rechtlichen Bestimmungen im Arbeitsrecht. Es fungiert häufig als Schnittstelle zwischen der Unternehmensführung und den Mitarbeitenden und trägt zur Entwicklung einer positiven Arbeitskultur bei.

Beispielsatz: Das Personalamt ist für die Einstellung neuer Mitarbeiter zuständig.

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