Personalräte


Eine Worttrennung gefunden

Per · so · nal ·· te

Das Wort Per­so­nal­rä­te besteht aus 5 Silben.

Wieso sollte man das Wort Per­so­nal­rä­te trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Per­so­nal­rä­te" 4 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Personalräte sind Gremien, die die Interessen der Mitarbeiter:innen gegenüber dem Arbeitgeber vertreten. Sie bestehen aus gewählten Vertreter:innen der Belegschaft und haben in der Regel Mitbestimmungsrechte in personalpolitischen Angelegenheiten. Die Personalräte agieren als Bindeglied zwischen den Arbeitnehmer:innen und dem Arbeitgeber und setzen sich für deren Rechte und Belange ein. Sie werden in verschiedenen Organisationen und Unternehmen eingerichtet und sind in Deutschland nach dem Personalvertretungsgesetz (PersVG) geregelt. Die Grundform des Wortes "Personalräte" ist bereits genannt und bedarf keiner weiteren Erläuterung.

Beispielsatz: Die Personalräte setzen sich für die Interessen der Mitarbeiter im Unternehmen ein.

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