Personalvertretungen


Eine Worttrennung gefunden

Per · so · nal · ver · tre · tun · gen

Das Wort Per­so­nal­ver­tre­tun­gen besteht aus 7 Silben.

Wieso sollte man das Wort Per­so­nal­ver­tre­tun­gen trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Per­so­nal­ver­tre­tun­gen" 6 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Personalvertretungen sind Gremien oder Organisationen, die die Interessen der Beschäftigten in Unternehmen oder öffentlichen Verwaltungen vertreten. Sie setzen sich für die Rechte und Belange der Arbeitnehmer ein und wirken bei Entscheidungen mit, die diese betreffen. Personalvertretungen werden in der Regel durch Wahlen bestimmt und bestehen aus gewählten Vertretern der Beschäftigten sowie einem Vorsitzenden. Sie haben das Recht auf Information, Anhörung und Mitbestimmung in personalrechtlichen, sozialen und organisatorischen Angelegenheiten. Personalvertretungen können beispielsweise Betriebsräte, Personalräte oder Personalvertretungen im öffentlichen Dienst sein.

Beispielsatz: Die Personalvertretungen spielen eine entscheidende Rolle in der Mitbestimmung der Arbeitnehmerinteressen.

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