Personalvertretungsgesetz


Eine Worttrennung gefunden

Per · so · nal · ver · tre · tungs · ge · setz

Das Wort Per­so­nal­ver­tre­tungs­ge­setz besteht aus 8 Silben.

Wieso sollte man das Wort Per­so­nal­ver­tre­tungs­ge­setz trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Per­so­nal­ver­tre­tungs­ge­setz" 7 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Das Personalvertretungsgesetz regelt die Rechte und Pflichten der Personalvertretungen in öffentlichen Verwaltungen und Betrieben. Es dient der Mitbestimmung der Beschäftigten und gewährleistet die Beteiligung der Personalvertretungen bei arbeitsrechtlichen Entscheidungen. Das Gesetz legt unter anderem die Zusammensetzung und das Wahlverfahren der Personalvertretungen fest sowie deren Aufgaben und Rechte in Bezug auf Personalangelegenheiten. Es gilt für Bund, Länder und Gemeinden und trägt zur Vertretung und Wahrung der Interessen der Arbeitnehmer gegenüber dem Arbeitgeber bei.

Beispielsatz: Die Personalvertretungsgesetze dienen dem Schutz der Rechte der Beschäftigten in öffentlichen Einrichtungen.

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