Personengesellschaft


Eine Worttrennung gefunden

Per · so · nen · ge · sell · schaft

Das Wort Per­so­nen­ge­sell­schaft besteht aus 6 Silben.

Wieso sollte man das Wort Per­so­nen­ge­sell­schaft trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Per­so­nen­ge­sell­schaft" 5 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Eine Personengesellschaft ist eine Unternehmensform, die durch den Zusammenschluss von mehreren Personen (Gesellschaftern) zur Erzielung eines gemeinsamen wirtschaftlichen Ziels gekennzeichnet ist. Diese Gesellschaftsform basiert auf persönlicher Haftung und Zusammenarbeit der Gesellschafter, im Gegensatz zu Kapitalgesellschaften, bei denen die Haftung der Gesellschafter beschränkt ist. Typische Beispiele für Personengesellschaften sind die GbR (Gesellschaft bürgerlichen Rechts) und die OHG (Offene Handelsgesellschaft). Die Gesellschafter bringen ihr Wissen, Kapital oder Arbeit ein und teilen sich Gewinne und Verluste entsprechend der vereinbarten Regelungen im Gesellschaftsvertrag.

Beispielsatz: Eine Personengesellschaft ist eine häufige Rechtsform für kleine Unternehmen, in denen die Gesellschafter persönlich für die Verbindlichkeiten haften.

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