Personengesellschaften


Eine Worttrennung gefunden

Per · so · nen · ge · sell · schaf · ten

Das Wort Per­so­nen­ge­sell­schaf­ten besteht aus 7 Silben.

Wieso sollte man das Wort Per­so­nen­ge­sell­schaf­ten trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Per­so­nen­ge­sell­schaf­ten" 6 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Personengesellschaften sind rechtsfähige Zusammenschlüsse von mehreren Personen, die gemeinsam ein Unternehmen führen. Sie zeichnen sich durch persönliche Haftung der Gesellschafter aus, was bedeutet, dass sie mit ihrem gesamten Vermögen für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft haften. Zu den bekanntesten Formen der Personengesellschaften gehören die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), die Kommanditgesellschaft (KG) und die Offene Handelsgesellschaft (OHG). Der Begriff setzt sich aus „Personen“ (mehrere natürliche oder juristische Personen) und „Gesellschaften“ (rechtsfähige Unternehmenseinheiten) zusammen. In der Regel sind Personengesellschaften flexibler in der Organisationsstruktur, als Kapitalgesellschaften.

Beispielsatz: Personengesellschaften sind rechtliche Formen, in denen mehrere Personen gemeinsam ein Unternehmen führen.

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