Personenkontrolle


Eine Worttrennung gefunden

Per · so · nen · kon · trol · le

Das Wort Per­so­nen­kon­trol­le besteht aus 6 Silben.

Wieso sollte man das Wort Per­so­nen­kon­trol­le trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Per­so­nen­kon­trol­le" 5 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Personenkontrolle bezeichnet die Überprüfung von Personen, oft im Kontext von Sicherheit und Ordnung. Diese Maßnahme kann zum Beispiel an Flughäfen, Grenzübergängen oder bei öffentlichen Veranstaltungen durchgeführt werden. Ziel ist es, Gefahren zu identifizieren und die Sicherheit zu gewährleisten. Die Kontrolle kann durch die Polizei, Sicherheitskräfte oder andere befugte Stellen erfolgen. Das Wort setzt sich aus „Person“, was eine einzelne Menschheit bedeutet, und „Kontrolle“, was die Überwachung oder Überprüfung beschreibt, zusammen. Es handelt sich um einen zusammengesetzten Begriff.

Beispielsatz: Die Polizei führte eine Personenkontrolle durch, um verdächtige Aktivitäten zu überprüfen.

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