Personenkontrollen


Eine Worttrennung gefunden

Per · so · nen · kon · trol · len

Das Wort Per­so­nen­kon­trol­len besteht aus 6 Silben.

Wieso sollte man das Wort Per­so­nen­kon­trol­len trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Per­so­nen­kon­trol­len" 5 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Personenkontrollen sind gezielte Überprüfungen von Personen, um ihre Identität zu verifizieren oder sicherzustellen, dass sie keine verbotenen Gegenstände mit sich führen. Der Begriff ist die Pluralform des Substantivs „Personenkontrolle“. Solche Kontrollen erfolgen häufig an öffentlichen Orten wie Flughäfen, Bahnhöfen oder bei Veranstaltungen, um die Sicherheit zu gewährleisten. Dabei kommen oft gesetzliche Bestimmungen zur Anwendung, die die Rechte und Pflichten sowohl der Kontrolleure als auch der kontrollierten Personen regeln. Ziel ist es, potenzielle Bedrohungen frühzeitig zu erkennen und zu verhindern.

Beispielsatz: Die Personenkontrollen am Eingang müssen strenger durchgeführt werden, um die Sicherheit zu gewährleisten.

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