Personenschäden


Eine Worttrennung gefunden

Per · so · nen · schä · den

Das Wort Per­so­nen­schä­den besteht aus 5 Silben.

Wieso sollte man das Wort Per­so­nen­schä­den trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Per­so­nen­schä­den" 4 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

"Personenschäden" ist der Plural von "Personenschaden", einem juristischen Begriff, der Schäden beschreibt, die einer Person durch einen Unfall oder eine Straftat zugefügt werden. Dazu zählen körperliche Verletzungen, seelische Beeinträchtigungen und Tod. In der Regel geht es um die Ansprüche auf Schadensersatz oder Schmerzensgeld, die betroffene Personen infolge solcher Ereignisse geltend machen können. Personenschäden sind häufig Bestandteil von Versicherungsfällen, insbesondere in der Haftpflicht- oder Unfallversicherung. Die rechtliche Beurteilung solcher Schäden ist komplex und berücksichtigt verschiedene Faktoren, um die Höhe der Entschädigung zu bestimmen.

Beispielsatz: Bei dem Unfall kam es zu erheblichen Personenschäden, die umgehend behandelt werden mussten.

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