Pfandrechte


Eine Worttrennung gefunden

Pfand · rech · te

Das Wort Pfand­rech­te besteht aus 3 Silben.

Wieso sollte man das Wort Pfand­rech­te trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Pfand­rech­te" 2 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Das Wort "Pfandrechte" ist der Plural von "Pfandrecht" und bezeichnet das rechtliche Instrument, das einem Gläubiger die Sicherung einer Forderung gegenüber einem Schuldner ermöglicht. Durch ein Pfandrecht erhält der Gläubiger das Recht, im Falle eines Schuldnerausfalls das verpfändete Objekt (z. B. eine Immobilie oder eine bewegliche Sache) zu verwerten, um seine Forderung zu befriedigen. Pfandrechte sind eine Form der Kreditsicherung und können sowohl im Zivilrecht als auch im Handelsrecht von Bedeutung sein.

Beispielsatz: „Die Bank hat Pfandrechte an der Immobilie, um ihre Kredite abzusichern.“

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