Pflichtanteil


Eine Worttrennung gefunden

Pflicht · an · teil

Das Wort Pflicht­an­teil besteht aus 3 Silben.

Wieso sollte man das Wort Pflicht­an­teil trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Pflicht­an­teil" 2 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Der Pflichtanteil ist ein rechtlicher Begriff, der sich auf den Mindestanteil des Erbes bezieht, den bestimmte nahe Angehörige eines Verstorbenen, wie Kinder oder Ehepartner, nach deutschem Erbrecht erhalten müssen. Auch wenn der Erblasser über sein Vermögen nach seinem Willen verfügen kann, sind diese Angehörigen durch den Pflichtanteil geschützt. Der Pflichtanteil stellt sicher, dass sie trotz einer letztwilligen Verfügung, die sie möglicherweise enterbt, einen Anspruch auf einen bestimmten Teil des Erbes haben. Dies soll eine gerechte Verteilung des Erbes gewährleisten und die wirtschaftliche Sicherheit der Angehörigen fördern.

Beispielsatz: Der Pflichtanteil sorgt dafür, dass nahestehende Angehörige auch im Erbfall nicht leer ausgehen.

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