Pflichtanteile


Eine Worttrennung gefunden

Pflicht · an · tei · le

Das Wort Pflicht­an­tei­le besteht aus 4 Silben.

Wieso sollte man das Wort Pflicht­an­tei­le trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Pflicht­an­tei­le" 3 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Pflichtanteile sind gesetzlich vorgeschriebene Anteile am Vermögen oder Erbe, die bestimmten Personen zustehen. Bei Erbschaften regeln sie, dass bestimmte Verwandte einen Mindestanteil erhalten müssen, unabhängig von testamentarischen Verfügungen. Im deutschen Erbrecht haben beispielsweise Ehepartner und Kinder Pflichtanteile. Die genaue Höhe richtet sich nach der gesetzlichen Erbfolge und kann je nach Verwandtschaftsgrad unterschiedlich sein. Pflichtanteile dienen dem Schutz von nahen Angehörigen und sollen sicherstellen, dass diese zumindest einen Teil des Nachlasses erhalten.

Beispielsatz: Die Pflichtanteile bei der Erbschaftsverteilung sichern, dass gesetzliche Erben ihren fairen Anteil erhalten.

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