Pflichtanteilen


Eine Worttrennung gefunden

Pflicht · an · tei · len

Das Wort Pflicht­an­tei­len besteht aus 4 Silben.

Wieso sollte man das Wort Pflicht­an­tei­len trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Pflicht­an­tei­len" 3 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Die Pflichtanteile sind gesetzlich vorgeschriebene Teile eines Vermögens, die bestimmten Personen zustehen. In einem Erbfall beispielsweise kann es vorgeschrieben sein, dass bestimmte Erben einen Mindestanteil des Erbes erhalten müssen. Diese Anteile können entweder als Geldbetrag oder als bestimmte Werte ausgezahlt werden. Die Höhe der Pflichtanteile kann je nach Rechtslage und individueller Situation variieren. Es handelt sich also um vorgeschriebene Anteile, die von den beteiligten Parteien berücksichtigt und eingehalten werden müssen.

Beispielsatz: Die Pflichtanteile der Erben müssen gemäß den gesetzlichen Vorschriften berücksichtigt werden.

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