Pflichtanteils


Eine Worttrennung gefunden

Pflicht · an · teils

Das Wort Pflicht­an­teils besteht aus 3 Silben.

Wieso sollte man das Wort Pflicht­an­teils trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Pflicht­an­teils" 2 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Der Begriff "Pflichtanteils" bezieht sich auf den gesetzlich festgelegten Anspruch von bestimmten Personen auf einen Anteil am Vermögen eines Verstorbenen. Dieser Anteil, auch "Pflichtteil" genannt, steht den gesetzlichen Erben zu und kann nicht vom Erblasser entzogen werden. Der Pflichtanteil umfasst in der Regel die Hälfte des gesetzlichen Erbteils, den die betreffende Person erhalten hätte, wenn sie enterbt worden wäre. Der Pflichtteil kann auch in Form von Geld oder Sachwerten ausgezahlt werden.

Beispielsatz: Der Pflichtanteil sichert den Erben einen gesetzlichen Mindestanteil am Nachlass, selbst wenn der Erblasser sie im Testament bedacht hat.

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