Pflichtassistent


Eine Worttrennung gefunden

Pflicht · as · sis · tent

Das Wort Pflicht­as­sis­tent besteht aus 4 Silben.

Wieso sollte man das Wort Pflicht­as­sis­tent trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Pflicht­as­sis­tent" 3 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Ein Pflichtassistent ist eine Person, die dazu verpflichtet ist, jemandem bei bestimmten Aufgaben oder Tätigkeiten zu assistieren. Dabei kann es sich um eine formelle Anstellung handeln, wie beispielsweise einen Assistenten in einer Firma oder einer Organisation. Das Wort "Pflichtassistent" ist in der Grundform und setzt sich aus den Komponenten "Pflicht" (etwas, das man tun muss) und "Assistent" (jemand, der hilft oder unterstützt) zusammen. Ein Pflichtassistent wird somit dazu angehalten, seine Unterstützungspflicht wahrzunehmen.

Beispielsatz: Der Pflichtassistent unterstützt die Ärzte während ihrer täglichen Routinen und sorgt dafür, dass die Patient*innen optimal versorgt werden.

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