Pflichtkonto


Eine Worttrennung gefunden

Pflicht · kon · to

Das Wort Pflicht­kon­to besteht aus 3 Silben.

Wieso sollte man das Wort Pflicht­kon­to trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Pflicht­kon­to" 2 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Ein Pflichtkonto ist ein Konto, das Banken für bestimmte Personengruppen, wie beispielsweise Empfänger von Sozialleistungen oder Minderjährige, anbieten müssen. Es ist gebührenfrei und ermöglicht grundlegende Bankgeschäfte wie das Einzahlen und Abheben von Geld sowie Überweisungen. Die Eröffnung eines Pflichtkontos ist häufig bedingt durch gesetzliche Vorgaben, um sicherzustellen, dass alle Menschen Zugang zu den grundlegenden Finanzdienstleistungen haben. Das Wort setzt sich aus "Pflicht" und "Konto" zusammen, wobei "Pflicht" die Notwendigkeit oder gesetzliche Verpflichtung beschreibt und "Konto" ein Begriff für ein Bankkonto ist.

Beispielsatz: Jeder Schüler ist verpflichtet, ein Pflichtkonto für die Verwaltung seiner Schulunterlagen zu führen.

Vorheriger Eintrag: Pflichtjahr
Nächster Eintrag: Pflichtkrankenkasse

 

Zufällige Wörter: dreihundertsechsundzwanzigsten hochverehrtem Modefachkreisen Understatement zurückgelegenes