Pflichtkrankenkasse


Eine Worttrennung gefunden

Pflicht · kran · ken · kas · se

Das Wort Pflicht­kran­ken­kas­se besteht aus 5 Silben.

Wieso sollte man das Wort Pflicht­kran­ken­kas­se trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Pflicht­kran­ken­kas­se" 4 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Die Pflichtkrankenkasse ist eine gesetzliche Versicherung, die in vielen Ländern für Arbeitnehmer und bestimmte Personengruppen obligatorisch ist. Sie gewährleistet einen grundlegenden Schutz im Gesundheitswesen und deckt medizinische Behandlungen, Arztbesuche und Krankenhausaufenthalte ab. Der Beitrag zur Pflichtkrankenkasse wird in der Regel prozentual vom Einkommen berechnet. Das Wort setzt sich aus „Pflicht“, was die obligatorische Natur der Versicherung unterstreicht, und „Krankenversicherung“, die den Fokus auf den gesundheitlichen Aspekt legt, zusammen.

Beispielsatz: Jeder Arbeitnehmer ist gesetzlich verpflichtet, in einer Pflichtkrankenkasse versichert zu sein.

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