pflichtschuldigen


Eine Worttrennung gefunden

pflicht · schul · di · gen

Das Wort pflicht­schul­di­gen besteht aus 4 Silben.

Wieso sollte man das Wort pflicht­schul­di­gen trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "pflicht­schul­di­gen" 3 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Das Wort „Pflichtschuldigen“ setzt sich aus „Pflicht“ und „Schuldigen“ zusammen. „Pflicht“ bezeichnet eine moralische oder rechtliche Verpflichtung, während „Schuldigen“ die Pluralform von „Schuldiger“ ist, also Personen beschreibt, die für eine Pflicht oder ein Fehlverhalten verantwortlich sind. In diesem Kontext handelt es sich um diejenigen, die ihren Verpflichtungen nicht nachkommen oder Schuld auf sich geladen haben. Die Verwendung im Plural deutet darauf hin, dass mehrere Personen gemeint sind. Dieses Wort können beispielsweise in rechtlichen oder ethischen Diskussionen auftreten, wenn es um Verantwortlichkeiten geht.

Beispielsatz: Der Pflichtschuldige muss seine Verantwortung ernst nehmen und die notwendigen Schritte unternehmen, um die Situation zu klären.

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