pflichtschuldiger


Eine Worttrennung gefunden

pflicht · schul · di · ger

Das Wort pflicht­schul­di­ger besteht aus 4 Silben.

Wieso sollte man das Wort pflicht­schul­di­ger trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "pflicht­schul­di­ger" 3 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Das Wort „Pflichtschuldiger“ setzt sich aus den Begriffen „Pflicht“ und „schuldiger“ zusammen. Es bezeichnet eine Person, die eine bestimmte Pflicht oder Verantwortung hat und in diesem Zusammenhang als schuldig angesehen wird, weil sie dieser Pflicht nicht nachgekommen ist. Im juristischen Kontext kann es auch einen Täter bezeichnen, der eine Schuld aufgrund einer unterlassenen Handlung trägt. Das Wort drückt somit die Verbindung zwischen Pflicht und der moralischen oder rechtlichen Verantwortung aus, die im Falle des Nichteinhaltens zur Verantwortung führt.

Beispielsatz: Der Pflichtschuldiger muss seine Verantwortungen stets ernst nehmen.

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