Pflichtverletzung


Eine Worttrennung gefunden

Pflicht · ver · let · zung

Das Wort Pflicht­ver­let­zung besteht aus 4 Silben.

Wieso sollte man das Wort Pflicht­ver­let­zung trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Pflicht­ver­let­zung" 3 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Pflichtverletzung bezeichnet die Nichtbeachtung oder das Nicht-Einhalten von vertraglichen oder gesetzlichen Pflichten. Sie kann in verschiedenen Kontexten auftreten, wie zum Beispiel im Arbeitsrecht, Zivilrecht oder im öffentlichen Dienst. Eine Pflichtverletzung kann zu rechtlichen Konsequenzen führen, etwa zu Schadensersatzforderungen oder zur Kündigung von Verträgen. Der Begriff setzt sich zusammen aus „Pflicht“ (verpflichtende Norm oder Erwartung) und „Verletzung“ (das Brechen oder Missachten dieser Norm). In der Regel muss nachgewiesen werden, dass die Pflichtverletzung schuldhaft erfolgte und dass dem Geschädigten ein Nachteil entstanden ist.

Beispielsatz: Die Verpflichtung zur Korrektur entstand aufgrund einer klaren Pflichtverletzung des Mitarbeiters.

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