Pflichtverletzungen


Eine Worttrennung gefunden

Pflicht · ver · let · zun · gen

Das Wort Pflicht­ver­let­zun­gen besteht aus 5 Silben.

Wieso sollte man das Wort Pflicht­ver­let­zun­gen trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Pflicht­ver­let­zun­gen" 4 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Das Wort "Pflichtverletzungen" ist der Plural von "Pflichtverletzung". Eine Pflichtverletzung bezeichnet den Bruch oder die Nichteinhaltung einer vertraglichen oder gesetzlichen Verpflichtung. In rechtlichem Kontext tritt sie auf, wenn eine Person eine ihr auferlegte Pflicht nicht erfüllt, was zu rechtlichen Konsequenzen führen kann. Pflichtverletzungen können in verschiedenen Bereichen vorkommen, wie im Arbeitsrecht, Vertragsrecht oder im Rahmen von besonderen Verantwortlichkeiten. Sie stellen eine Gefährdung der Vertrauensbasis zwischen den Beteiligten dar und können Schadensersatzansprüche nach sich ziehen.

Beispielsatz: Die wiederholten Pflichtverletzungen führten zu ernsthaften Konsequenzen für das Unternehmen.

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