Pflichtversicherung


Eine Worttrennung gefunden

Pflicht · ver · si · che · rung

Das Wort Pflicht­ver­si­che­rung besteht aus 5 Silben.

Wieso sollte man das Wort Pflicht­ver­si­che­rung trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Pflicht­ver­si­che­rung" 4 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Eine Pflichtversicherung ist eine Form der Versicherung, bei der es gesetzlich vorgeschrieben ist, dass bestimmte Risiken abgesichert werden müssen. Hierbei handelt es sich um eine staatlich vorgeschriebene Versicherungspflicht, die in der Regel den Schutz der Versicherten gewährleistet. Die Pflichtversicherung kann verschiedene Bereiche abdecken, wie zum Beispiel die Krankenversicherung, die Haftpflichtversicherung oder die Kfz-Haftpflichtversicherung. In der Grundform bleibt das Wort "Pflichtversicherung" unverändert.

Beispielsatz: Jeder Arbeitnehmer ist gesetzlich verpflichtet, eine Pflichtversicherung abzuschließen.

Vorheriger Eintrag: pflichtversichertes
Nächster Eintrag: Pflichtverteidiger

 

Zufällige Wörter: entfettenden Nathalie Quadratzentimetern Sept Wünschelrutengängern