Pflichtverteidiger


Eine Worttrennung gefunden

Pflicht · ver · tei · di · ger

Das Wort Pflicht­ver­tei­di­ger besteht aus 5 Silben.

Wieso sollte man das Wort Pflicht­ver­tei­di­ger trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Pflicht­ver­tei­di­ger" 4 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Ein Pflichtverteidiger ist ein Rechtsanwalt, der einem Angeklagten vom Gericht zugewiesen wird, wenn dieser sich keinen eigenen Verteidiger leisten kann oder ein besonderer Fall vorliegt. Der Pflichtverteidiger übernimmt die Verteidigung des Beschuldigten und ist verpflichtet, das Bestmögliche für seinen Mandanten zu erreichen. Er unterstützt den Angeklagten bei der Wahrnehmung seiner Rechte, gibt rechtlichen Rat, bereitet die Verteidigung vor, nimmt an Verhandlungen teil und vertritt den Beschuldigten vor Gericht. Der Pflichtverteidiger agiert unabhängig von polizeilichen oder justiziellen Stellen und verfolgt ausschließlich die Interessen seines Mandanten.

Beispielsatz: Der Angeklagte hatte Anspruch auf einen Pflichtverteidiger, um seine Rechte während des Prozesses zu wahren.

Vorheriger Eintrag: Pflichtversicherung
Nächster Eintrag: Pflichtverteidigern

 

Zufällige Wörter: Augustpreise bestünden Kursleitung vierzigsten zurückerbittet