Pflichtverteidigern


Eine Worttrennung gefunden

Pflicht · ver · tei · di · gern

Das Wort Pflicht­ver­tei­di­gern besteht aus 5 Silben.

Wieso sollte man das Wort Pflicht­ver­tei­di­gern trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Pflicht­ver­tei­di­gern" 4 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Der Begriff "Pflichtverteidigern" ist eine substantivierte Form des Adjektivs "pflichtverteidiger". Das Adjektiv setzt sich zusammen aus dem Substantiv "Pflicht" und dem Verb "verteidigen". Ein Pflichtverteidiger ist ein Anwalt, der einem Beschuldigten vom Gericht zugewiesen wird, wenn dieser sich keinen eigenen Anwalt leisten kann. Der Pflichtverteidiger hat die Aufgabe, den Beschuldigten während des gesamten Strafverfahrens zu vertreten und dessen Interessen zu schützen.

Beispielsatz: Der Angeklagte hatte das Recht auf einen Pflichtverteidiger, um eine faire Verteidigung in seinem Verfahren zu gewährleisten.

Vorheriger Eintrag: Pflichtverteidiger
Nächster Eintrag: Pflichtverteidigers

 

Zufällige Wörter: bremsend Reifenstollen selbstunsichere Skatordnung Zirkulation