Pflichtverteidigers


Eine Worttrennung gefunden

Pflicht · ver · tei · di · gers

Das Wort Pflicht­ver­tei­di­gers besteht aus 5 Silben.

Wieso sollte man das Wort Pflicht­ver­tei­di­gers trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Pflicht­ver­tei­di­gers" 4 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Ein Pflichtverteidiger ist ein Rechtsanwalt, der vom Gericht bestellt wird, um einen Angeklagten zu verteidigen, wenn dieser sich keinen eigenen Verteidiger leisten kann. Der Pflichtverteidiger übernimmt die Aufgabe, den Angeklagten vor Gericht zu vertreten und dessen Interessen zu verteidigen. In der Grundform bleibt das Wort unverändert.

Beispielsatz: Der Pflichtverteidiger sorgt dafür, dass die rechtlichen Interessen des Angeklagten während des Verfahrens gewahrt bleiben.

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