Pflichtverteidigung


Eine Worttrennung gefunden

Pflicht · ver · tei · di · gung

Das Wort Pflicht­ver­tei­di­gung besteht aus 5 Silben.

Wieso sollte man das Wort Pflicht­ver­tei­di­gung trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Pflicht­ver­tei­di­gung" 4 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Die Pflichtverteidigung ist ein Begriff aus dem deutschen Strafrecht. Sie meint die Verpflichtung eines Rechtsanwalts, einen Beschuldigten vor Gericht zu verteidigen, wenn dieser nicht selbst in der Lage ist, einen Verteidiger zu wählen oder zu bezahlen. Das Gesetz sieht vor, dass der Staat in solchen Fällen die Kosten für die Verteidigung übernimmt. Die Pflichtverteidigung tritt ein, wenn die Tat schwerwiegend ist, der Beschuldigte in Untersuchungshaft sitzt oder es aufgrund der Schwierigkeit des Falls unzumutbar wäre, sich selbst zu verteidigen.

Beispielsatz: Der Angeklagte hatte Anspruch auf eine Pflichtverteidigung, um sicherzustellen, dass seine rechtlichen Interessen gewahrt bleiben.

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