Pfändungsschutz


Eine Worttrennung gefunden

Pfän · dungs · schutz

Das Wort Pfän­dungs­schutz besteht aus 3 Silben.

Wieso sollte man das Wort Pfän­dungs­schutz trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Pfän­dungs­schutz" 2 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Pfändungsschutz bezeichnet die rechtlichen Regelungen, die das Vermögen einer Person vor der Pfändung durch Gläubiger schützen. Dieser Schutz gilt insbesondere für Einkommen, Sozialleistungen und bestimmte Vermögenswerte, um die Existenzgrundlage des Schuldners zu sichern. Der Begriff setzt sich aus den Wörtern "Pfändung" (die rechtliche Beschlagnahme von Vermögen zur Begleichung von Schulden) und "Schutz" (der Akt, etwas vor Schaden oder Verlust zu bewahren) zusammen. In Deutschland gibt es spezielle gesetzliche Vorschriften, die den Pfändungsschutz regeln, wie beispielsweise im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB).

Beispielsatz: Der Pfändungsschutz sichert das Existenzminimum von Schuldnern vor dem Zugriff ihrer Gläubiger.

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