Pfändungsversuch


Eine Worttrennung gefunden

Pfän · dungs · ver · such

Das Wort Pfän­dungs­ver­such besteht aus 4 Silben.

Wieso sollte man das Wort Pfän­dungs­ver­such trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Pfän­dungs­ver­such" 3 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Pfändungsversuch ist ein Substantiv, das aus den Bestandteilen „Pfändung“ und „Versuch“ besteht. Es bezeichnet den Akt oder die Handlung, bei der versucht wird, Vermögen eines Schuldners durch rechtliche Maßnahmen zu beschlagnahmen, um ausstehende Schulden zu begleichen. Dieser Versuch kann durch Gerichte oder Vollstreckungsbehörden durchgeführt werden und ist Teil des Vollstreckungsverfahrens. Die Pfändung selbst bezieht sich auf die rechtliche Einziehung von Geld oder Eigentum, während der Versuch den Prozess beschreibt, in dem diese Einziehung aktiv angestrebt wird.

Beispielsatz: Der Pfändungsversuch des Gläubigers scheiterte aufgrund fehlender Vermögenswerte.

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