Polizeiakten


Eine Worttrennung gefunden

Po · li · zei · ak · ten

Das Wort Po­li­zei­ak­ten besteht aus 5 Silben.

Wieso sollte man das Wort Po­li­zei­ak­ten trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Po­li­zei­ak­ten" 4 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Polizeiakten sind Dokumente, die von Polizeibehörden erstellt und gesammelt werden. Sie enthalten Informationen über Straftaten, Ermittlungen, Zeugenaussagen und andere relevante Daten, die im Rahmen polizeilicher Tätigkeiten anfallen. Der Begriff „Polizeiakten“ ist im Plural und bezieht sich somit auf mehrere Dokumente oder Akten. Diese Akten sind oft vertraulich und dienen der Dokumentation und Nachverfolgung von Fällen, um Sicherheit und Ordnung aufrechtzuerhalten. Sie können auch als Beweismittel in Gerichtsverfahren verwendet werden.

Beispielsatz: Die Ermittler durchsuchten die Polizeiakten nach weiteren Hinweisen zum Fall.

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