Polizeibeamten


Eine Worttrennung gefunden

Po · li · zei · be · am · ten

Das Wort Po­li­zei­be­am­ten besteht aus 6 Silben.

Wieso sollte man das Wort Po­li­zei­be­am­ten trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Po­li­zei­be­am­ten" 5 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

„Polizeibeamten“ ist der Dativ Plural des substantivierten Begriffs „Polizeibeamter“. Dieser bezeichnet Personen, die bei der Polizei beschäftigt sind und dort verschiedene Aufgaben im Bereich der öffentlichen Sicherheit und Ordnung übernehmen. Polizeibeamte sind für die Durchsetzung von Gesetzen, die Aufklärung von Straftaten und die Gewährleistung der Sicherheit zuständig. Sie arbeiten sowohl im Außendienst als auch in verschiedenen Verwaltungsbereichen. Die Tätigkeit erfordert häufig besondere Fähigkeiten, Ausbildung und eine fundierte Kenntnis des Rechts.

Beispielsatz: Die Polizeibeamten sorgten für Sicherheit während des Festivals.

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