Polizeibeamter


Eine Worttrennung gefunden

Po · li · zei · be · am · ter

Das Wort Po­li­zei­be­am­ter besteht aus 6 Silben.

Wieso sollte man das Wort Po­li­zei­be­am­ter trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Po­li­zei­be­am­ter" 5 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Der Begriff "Polizeibeamter" bezeichnet eine Person, die im Polizeidienst tätig ist und für die Aufrechterhaltung von Ordnung und Sicherheit zuständig ist. Polizeibeamte haben verschiedene Aufgaben, darunter die Verbrechensbekämpfung, die Durchführung von Ermittlungen, die Überwachung des Verkehrs und die Unterstützung von Bürgern in Notfällen. Das Wort setzt sich aus „Polizei“, dem staatlichen Sicherheitsdienst, und „Beamter“, einer Person mit öffentlicher Amtsstellung, zusammen. Es handelt sich um die Bezeichnung für die männliche Grundform; die weibliche Form wäre „Polizeibeamtin“.

Beispielsatz: Der Polizeibeamter half den verwirrten Touristen, den richtigen Weg zu finden.

Vorheriger Eintrag: Polizeibeamten
Nächster Eintrag: Polizeibeamtin

 

Zufällige Wörter: Fatima Finanzkonferenzen Holzhandel junggeblieben Selbstversicherung