Polizeibeamtin


Eine Worttrennung gefunden

Po · li · zei · be · am · tin

Das Wort Po­li­zei­be­am­tin besteht aus 6 Silben.

Wieso sollte man das Wort Po­li­zei­be­am­tin trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Po­li­zei­be­am­tin" 5 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Eine Polizeibeamtin ist eine weibliche Person, die in den Dienst der Polizei berufen ist und dort Aufgaben im Bereich der Verbrechensbekämpfung, der Gefahrenabwehr und der Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung wahrnimmt. Der Begriff setzt sich aus „Polizei“ und „Beamte“ zusammen, wobei „Beamte“ hier in der weiblichen Form „Beamtin“ verwendet wird. Polizeibeamtinnen können in verschiedenen Bereichen tätig sein, wie z. B. der Kriminalpolizei, der Verkehrsüberwachung oder der Präventionsarbeit. Sie sind häufig in uniformierter Stellung zu sehen und tragen Verantwortung für die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger.

Beispielsatz: Die Polizeibeamtin sorgte für Sicherheit und Ordnung in der Stadt.

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