Polizeibeamtinnen


Eine Worttrennung gefunden

Po · li · zei · be · am · tin · nen

Das Wort Po­li­zei­be­am­tin­nen besteht aus 7 Silben.

Wieso sollte man das Wort Po­li­zei­be­am­tin­nen trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Po­li­zei­be­am­tin­nen" 6 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Das Wort „Polizeibeamtinnen“ ist die Pluralform von „Polizeibeamtin“, die weibliche Form des Berufsbezeichnung „Polizeibeamter“ (maskulin). Es bezeichnet mehrere Frauen, die im Polizeidienst tätig sind und somit für die Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung, Sicherheit und die Ermittlung von Straftaten verantwortlich sind. Polizeibeamtinnen sind in verschiedenen Bereichen der Polizei aktiv, z. B. in der Kriminalpolizei, der Verkehrspolizei oder im Einsatzdienst. Sie tragen zur Gewährleistung von Sicherheit und zur Unterstützung der Gemeinschaft bei.

Beispielsatz: Die Polizeibeamtinnen haben während der Veranstaltung für Sicherheit gesorgt.

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