Polizeibehörden


Eine Worttrennung gefunden

Po · li · zei · be · hör · den

Das Wort Po­li­zei­be­hör­den besteht aus 6 Silben.

Wieso sollte man das Wort Po­li­zei­be­hör­den trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Po­li­zei­be­hör­den" 5 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Das Wort „Polizeibehörden“ ist die Pluralform des Substantivs „Polizeibehörde“. Es beschreibt institutionelle Einheiten, die für die Aufrechterhaltung von Gesetz und Ordnung sowie für die Strafverfolgung zuständig sind. Polizeibehörden sind Teil der öffentlichen Verwaltung und agieren auf verschiedenen Ebenen, beispielsweise kommunal, regional oder national. Sie sind verantwortlich für die Sicherheit der Bürger, die Verbrechensprävention und die Durchführung von Ermittlungen. Die Struktur und Befugnisse können je nach Land variieren.

Beispielsatz: Die Polizeibehörden arbeiten eng mit der Gemeinde zusammen, um die Sicherheit der Bürger zu gewährleisten.

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