polizeibekannt


Eine Worttrennung gefunden

po · li · zei · be · kannt

Das Wort po­li­zei­be­kannt besteht aus 5 Silben.

Wieso sollte man das Wort po­li­zei­be­kannt trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "po­li­zei­be­kannt" 4 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Das Wort "polizeibekannt" beschreibt eine Person oder einen Sachverhalt, der der Polizei bekannt ist, sei es aufgrund von Vorstrafen, Ermittlungen oder anderen relevanten Informationen. Es setzt sich aus den Bestandteilen „Polizei“ (der Behörde, die für die Aufrechterhaltung von Recht und Ordnung zuständig ist) und „bekannt“ (etwas, das bekannt oder vertraut ist) zusammen. Das Wort ist ein Adjektiv und wird häufig in rechtlichen oder behördlichen Kontexten verwendet, um den Status einer Person oder eines Ereignisses in Bezug auf polizeiliche Aufzeichnungen zu verdeutlichen.

Beispielsatz: Der Verdächtige war bereits Polizeibekannt und wurde deshalb genauer überwacht.

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