polizeibekannte


Eine Worttrennung gefunden

po · li · zei · be · kann · te

Das Wort po­li­zei­be­kann­te besteht aus 6 Silben.

Wieso sollte man das Wort po­li­zei­be­kann­te trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "po­li­zei­be­kann­te" 5 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Das Wort "polizeibekannte" ist ein Adjektiv. Es beschreibt eine Person, die der Polizei bekannt ist, was typischerweise bedeutet, dass sie in der Vergangenheit mit dem Gesetz in Konflikt geraten ist oder in Ermittlungen verwickelt war. Es setzt sich aus "Polizei", der Institution zur Aufrechterhaltung von Ordnung und Sicherheit, und "bekannt", was darauf hinweist, dass diese Person der Behörde nicht unbekannt ist. In einer gesellschaftlichen Kontext wird der Begriff oft mit Verdacht oder negativem Ansehen assoziiert.

Beispielsatz: Der Verdächtige ist als Polizeibekannter in mehreren Vorfällen aufgefallen.

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