Polizeibewaffnung


Eine Worttrennung gefunden

Po · li · zei · be · waff · nung

Das Wort Po­li­zei­be­waff­nung besteht aus 6 Silben.

Wieso sollte man das Wort Po­li­zei­be­waff­nung trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Po­li­zei­be­waff­nung" 5 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Polizeibewaffnung bezeichnet die Ausrüstung von Polizeikräften mit Waffen, um die öffentliche Sicherheit zu gewährleisten und die gesetzliche Ordnung aufrechtzuerhalten. Der Begriff setzt sich aus "Polizei" und "Bewaffnung" zusammen. "Bewaffnung" ist die Ableitung des Substantivs "Waffe", das die Ausrüstung oder das Bereitstellen von Waffen umfasst. Polizeibewaffnung kann verschiedene Formen annehmen, von Schusswaffen über nicht-tödliche Mittel wie Pfefferspray bis hin zu spezialisierten Geräten für besondere Einsatzlagen. Die Art und Weise der Bewaffnung variiert je nach Land, Region und spezifischen Vorschriften, die die polizeiliche Arbeit regeln.

Beispielsatz: Die Diskussion über die Polizeibewaffnung hat in der letzten Zeit verstärkt an Bedeutung gewonnen.

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