Polizeigesetze


Eine Worttrennung gefunden

Po · li · zei · ge · set · ze

Das Wort Po­li­zei­ge­set­ze besteht aus 6 Silben.

Wieso sollte man das Wort Po­li­zei­ge­set­ze trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Po­li­zei­ge­set­ze" 5 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Polizeigesetze sind staatliche Regelungen, die die Aufgaben und Befugnisse der Polizei definieren. Sie dienen dazu, öffentliche Ordnung und Sicherheit zu gewährleisten und Straftaten zu bekämpfen. Polizeigesetze variieren je nach Land und können beispielsweise die Befugnis zur Durchsuchung von Personen und Wohnungen, zur Festnahme von Verdächtigen oder zum Einsatz von Zwangsmitteln regeln. Sie umfassen auch Bestimmungen zu präventiven Maßnahmen wie Überwachung oder Kontrollen. Die grundlegende Zielsetzung der Polizeigesetze besteht darin, das Gleichgewicht zwischen individuellen Freiheitsrechten und dem Schutz der Allgemeinheit zu gewährleisten.

Beispielsatz: Die neuen Polizeigesetze sollen die Sicherheit in der Stadt erhöhen und die Zusammenarbeit mit der Bevölkerung fördern.

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