Polizeigesetz


Eine Worttrennung gefunden

Po · li · zei · ge · setz

Das Wort Po­li­zei­ge­setz besteht aus 5 Silben.

Wieso sollte man das Wort Po­li­zei­ge­setz trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Po­li­zei­ge­setz" 4 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Das Polizeigesetz ist eine rechtliche Regelung, die die Befugnisse und Aufgaben der Polizei regelt. Es legt fest, wie die Polizei zur Aufrechterhaltung von Sicherheit und Ordnung vorgehen darf, beispielsweise durch Kontrollen, Festnahmen oder Durchsuchungen. Das Gesetz definiert zudem die Rechte und Pflichten der Bürgerinnen und Bürger im Umgang mit der Polizei. Es kann je nach Bundesland unterschiedliche Ausprägungen haben, da das Polizeirecht Ländersache ist. Das Polizeigesetz steht im Kontext des öffentlichen Rechts und dient dem Schutz der Allgemeinheit. Es regelt somit das Handeln und den Zuständigkeitsbereich der Polizei.

Beispielsatz: Das neue Polizeigesetz stärkt die Befugnisse der Behörden zur Bekämpfung von Kriminalität.

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