Polizeigeneral


Eine Worttrennung gefunden

Po · li · zei · ge · ne · ral

Das Wort Po­li­zei­ge­ne­ral besteht aus 6 Silben.

Wieso sollte man das Wort Po­li­zei­ge­ne­ral trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Po­li­zei­ge­ne­ral" 5 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Der Begriff „Polizeigeneral“ bezeichnet einen hochrangigen Offizier oder Beamten innerhalb der Polizei, der für die Leitung und strategische Organisation von Polizeieinheiten zuständig ist. Er hat oft Entscheidungsbefugnis in sicherheitsrelevanten Angelegenheiten und ist für die Durchführung von größeren Einsätzen sowie für die Koordination der Polizeiarbeit verantwortlich. Das Wort setzt sich aus „Polizei“ und „General“ zusammen, wobei „General“ eine militärische Rangbezeichnung umfasst, die eine hohe Autorität und Verantwortung impliziert. Der Polizeigeneral spielt eine wesentliche Rolle in der öffentlichen Sicherheit und in der Kriminalitätsbekämpfung.

Beispielsatz: Der Polizeigeneral gab eine umfassende Stellungnahme zur Sicherheit in der Stadt ab.

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