Polizeigefängnis


Eine Worttrennung gefunden

Po · li · zei · ge · fäng · nis

Das Wort Po­li­zei­ge­fäng­nis besteht aus 6 Silben.

Wieso sollte man das Wort Po­li­zei­ge­fäng­nis trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Po­li­zei­ge­fäng­nis" 5 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Das Wort „Polizeigefängnis“ bezeichnet eine Einrichtung, in der Personen von der Polizei in Gewahrsam genommen werden, meist bis zur Entscheidung über ihre weitere Verhaftung oder zur Durchführung von Verhören. Es handelt sich um ein zusammengesetztes Substantiv, bestehend aus den Teilen „Polizei“ (die Institution für öffentliche Sicherheit und Ordnung) und „Gefängnis“ (der Ort der Haft). Polizeigefängnisse sind oft Übergangseinrichtungen, die in der Regel in städtischen Polizeidienststellen integriert sind und nicht langfristige Haftanstalten sind. Sie dienen der Sicherheit und Ordnung im Zeitraum zwischen Verhaftung und Gerichtsverfahren.

Beispielsatz: Nach seiner Festnahme wurde er ins Polizeigefängnis gebracht, bis die Gelder für die Kaution bereitstanden.

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