Polizeigefangenenhaus


Eine Worttrennung gefunden

Po · li · zei · ge · fan · ge · nen · haus

Das Wort Po­li­zei­ge­fan­ge­nen­haus besteht aus 8 Silben.

Wieso sollte man das Wort Po­li­zei­ge­fan­ge­nen­haus trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Po­li­zei­ge­fan­ge­nen­haus" 7 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Das Polizeigefangenenhaus ist eine Einrichtung der Polizei, in der verdächtige Personen vorübergehend untergebracht werden können. Dabei handelt es sich in der Regel um Personen, die von der Polizei festgenommen wurden und auf eine gerichtliche Verhandlung warten. Das Polizeigefangenenhaus dient dazu, die Sicherheit der Gesellschaft zu gewährleisten, indem potenziell gefährliche Personen vorübergehend isoliert werden. Es ist eine Maßnahme zur Verhinderung von Flucht und Gewalt sowie zur Sicherstellung der Beweismittel. Im Polizeigefangenenhaus werden die Rechte der Gefangenen soweit wie möglich gewahrt und sie erhalten eine angemessene Versorgung.

Beispielsatz: Das Polizeigefangenenhaus wurde modernisiert, um bessere Bedingungen für die Inhaftierten zu schaffen.

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