Polizeihaft


Eine Worttrennung gefunden

Po · li · zei · haft

Das Wort Po­li­zei­haft besteht aus 4 Silben.

Wieso sollte man das Wort Po­li­zei­haft trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Po­li­zei­haft" 3 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Polizeihaft bezeichnet eine Form der Inhaftierung durch die Polizei, meist im Zusammenhang mit Ermittlungen oder zur Gefahrenabwehr. Diese Maßnahme erfolgt häufig präventiv, wenn eine Person als Bedrohung für die öffentliche Sicherheit wahrgenommen wird oder Verdacht auf eine Straftat besteht. Der Begriff setzt sich aus den Wörtern „Polizei“ und „Haft“ zusammen, wobei „Haft“ auf die Inhaftierung oder Einschränkung der Bewegungsfreiheit hinweist. Polizeihaft kann unterschiedlich lange dauern und endet in der Regel, wenn der Verdacht entkräftet ist oder eine gerichtliche Entscheidung getroffen wurde.

Beispielsatz: Die Person wurde zur Polizeihaft gebracht, nachdem sie während der Demo gegen das Gesetz aufgefallen war.

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