Polizeihauptkommissar


Eine Worttrennung gefunden

Po · li · zei · haupt · kom · mis · sar

Das Wort Po­li­zei­haupt­kom­mis­sar besteht aus 7 Silben.

Wieso sollte man das Wort Po­li­zei­haupt­kom­mis­sar trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Po­li­zei­haupt­kom­mis­sar" 6 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Ein Polizeihauptkommissar ist ein Beamter in der deutschen Polizei, der in der Regel eine leitende Position innehat. Er trägt den Dienstgrad Polizeihauptkommissar, der zu den höheren Dienstgraden gehört. Als Leitungsbeamter ist der Polizeihauptkommissar für die Planung, Koordination und Überwachung von polizeilichen Maßnahmen verantwortlich. Er führt eine Dienststelle, leitet Einsatzkräfte und ist zuständig für die Aufrechterhaltung von Recht und Ordnung. Der Polizeihauptkommissar arbeitet eng mit anderen Sicherheitsbehörden und Institutionen zusammen und hat häufig Kontakt mit der Öffentlichkeit.

Beispielsatz: Der Polizeihauptkommissar führte die Ermittlungen in dem schwierigen Fall mit großer Entschlossenheit.

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