Polizeijurist


Eine Worttrennung gefunden

Po · li · zei · ju · rist

Das Wort Po­li­zei­ju­rist besteht aus 5 Silben.

Wieso sollte man das Wort Po­li­zei­ju­rist trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Po­li­zei­ju­rist" 4 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Ein Polizeijurist ist ein Fachmann, der rechtliche Kenntnisse im Bereich des Polizeirechts hat. Er arbeitet häufig in der Verwaltung oder der Rechtsprechung, um sicherzustellen, dass polizeiliche Maßnahmen mit den geltenden Gesetzen und Vorschriften übereinstimmen. Polizeijuristen beraten die Polizei in rechtlichen Fragen, unterstützen bei der Ausarbeitung von Verordnungen und Richtlinien und vertreten die Interessen der Polizei in juristischen Auseinandersetzungen. Dieser Beruf vereint juristische Expertise mit spezifischem Wissen über die Praktiken und Herausforderungen der Polizeiarbeit.

Beispielsatz: Der Polizeijurist stellte sicher, dass alle rechtlichen Vorschriften während des Einsatzes eingehalten wurden.

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